Organisatorischer Ablauf der Physiotherapie und Kostenrückerstattung durch die Sozialversicherungsträger
- Besorgung einer Verordnung für Physiotherapie bei einem Allgemeinmediziner oder Facharzt (10x Physiotherapie á 45 und 10x Heilmassage á 15 min, bzw. für NÖGKK- und WGKK-Patient*innen 10x Physiotherapie á 30 min und 10x Heilmassage á 15 min)
- Beginn der Physiotherapie
- Bewilligung der Verordnung innerhalb der ersten Wochen nach Ausstellung bei Ihrer Krankenkasse (persönlich, Post, Fax, ev. E-mail)
- Nach Therapieende: Einreichung der bezahlten Honorarnote mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse
- Rückerstattung des Kassenanteils (zwischen 19 und 36€)
- Eventuell Übernahme der Restkosten durch Zusatzversicherung